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Rechtliches

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Ottino Music setzt sich dafür ein, dass alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – unsere Website und unsere Dienstleistungen uneingeschränkt nutzen können. Wir bemühen uns, die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie des österreichischen Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) zu erfüllen.

1. Bemühungen zur Barrierefreiheit

Wir gestalten unsere Website mit dem Ziel, größtmögliche Zugänglichkeit zu erreichen. Folgende Maßnahmen haben wir umgesetzt:

  • Die Website nutzt eine klare, übersichtliche Struktur mit aussagekräftigen Überschriften und logischer Navigationsreihenfolge.
  • Alle interaktiven Elemente sind mit der Tastatur bedienbar.
  • Bilder sind mit Alternativtexten (alt-Text) versehen, damit Screenreader sie erfassen können.
  • Die Kontraste zwischen Text und Hintergrund sind so gewählt, dass sie auch bei Sehschwäche gut lesbar sind.
  • Die Schriftgröße kann vom Nutzer über die Browsereinstellungen beliebig vergrößert werden.
  • Wir verwenden semantisches HTML, damit assistive Technologien die Inhalte korrekt interpretieren können.
  • Ein „Skip-to-Content"-Link ermöglicht es, direkt zum Hauptinhalt zu springen.
  • 2. Bekannte Einschränkungen

    Trotz unserer Bemühungen kann es einzelne Bereiche geben, die noch nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Lücken zu schließen. Sollten Sie eine Barrieren feststellen, lassen Sie es uns bitte wissen – wir setzen uns zeitnah mit der Lösung auseinander.

    3. Erstellung dieser Erklärung

    Diese Erklärung wurde am 20. August 2026 erstellt. Sie wird bei Bedarf aktualisiert, sobald neue Funktionen hinzukommen oder Verbesserungen umgesetzt werden.

    4. Kontakt und Feedback

    Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Informationen in einer barrierefreieren Form benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden:

  • Per E-Mail: ottino.music@gmail.com
  • Über unser Kontaktformular unter der Seite Kontakt
  • Wir nehmen Ihr Feedback ernst und bemühen uns, Anliegen zeitnah zu bearbeiten.

    5. Durchsetzungsverfahren

    Sollten wir auf Ihre Meldung nicht in einer für Sie zufriedenstellenden Weise reagieren, steht Ihnen die Möglichkeit offen, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. In Österreich ist dies der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (BMWA).